Corona Hygienekonzept

Hygieneauflagen und Nutzungsregeln bei Besuch des Hallenbads 

Schwimmen für Mitglieder bei Einhaltung der Auflagen möglich

 

LSB Magaz

Das Hallenbad hat auch unter der aktuellen Corona-Situation geöffnet - allerdings gelten für alle Schwimmer und Besucher verpflichtende Verhaltens- und Abstandsregeln. Im Fokus steht zunächst der reine Schwimmbetrieb: auf drei abgetrennten Bahnen kann mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten im Kreis geschwommen werden. Das Hygienekonzept wurde nach den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen entwickelt und nach einer Begehung durch das Gesundheitsamt abgenommen. Der Vorstand bittet um Verständnis und bedankt sich bei allen Schwimmern für die Einhaltung der Auflagen und allen Helfern, die an der Umsetzung des Konzepts mitwirken.


Bei der Nutzung des Hallenbades ist folgendes zu beachten: 

  • Das Schwimmbad wird als Vereinsbad nur durch die Mitglieder (und anzumeldende Tagesgäste) und Kursteilnehmer (Aquakurse) genutzt. Der Zugang erfolgt durch die nicht übertragbare Mitgliedeskarte, mit der sich jedes Mitglied einzeln am Drehkreuz am Eingang anmelden muss. Eine Nutzung der
    Karte durch mehrere Personen ist nicht möglich/zulässig.
  • Mit dem Zugang zum Hallenbad per Mitgliedskarte bestätigt das Mitglied, dass
    • die persönliche und nicht übertragbare Mitgliedskarte zum Zugang verwendet wird,
    • keinerlei Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen,
    • keine Quarantäne angeordnet ist,
    • jegliche Anweisungen des im folgenden detaillierten Hygienekonzeptes befolgt werden.
    • bei Bedarf zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten den Behörden die Zugangsdaten (Kommen/Gehen sowie Kontaktdaten) zur Verfügung gestellt werden dürfen.

   

Andernfalls ist der Zutritt untersagt!


  • Zur Überprüfung werden wir Kontrollen durchführen. Verstöße gegen die vorstehend angeführten Maßgaben können mit Vereinsausschluss sowie Bußgeldern im Rahmen der Corona-Verordnung geahndet werden.
  • Die mitzubringende Mund-Nase-Bedeckung muss bis zum Umziehen innerhalb des Gebäudes getragen werden.
  • In den Umkleiden müssen die Spinde benutzt werden, das Umziehen muss an den Bänken oder in den Einzelkabinen erfolgen
  • Bis auf weiteres dürfen lediglich „Bahnenschwimmen“ und Aquakurse (mit 2 m Mindestabstand) stattfinden. Es sind 3 breite Bahnen eingezogen. Es dürfen max. 8 Personen auf einer Bahn schwimmen. Es wird hintereinander entgegen dem Uhrzeigersinn im Kreis geschwommen. Auch hier muss der Mindestabstand eingehalten werden. Nach dem Schwimmen muss das Becken zügig verlassen werden.
  • Die Nutzung des Lehrschwimmbeckens ist nur eingeschränkt möglich. Kinder dürfen das Lehrschwimmbecken nur unter Aufsicht eines Erwachsenen und unter Einhaltung der Abstandsregeln nutzen. Spielmaterialien sind nicht erlaubt, selbst mitgebrachte Schwimmhilfen können aber genutzt werden.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen ins Hallenbad Es dürfen nur selbst mitgebrachte Badeschuhe, Handtücher, Schwimmhilfen etc. benutzt werden.
  • Das Außengelände ist geöffnet.
  • In der nächsten Zeit finden keine Wassergymnastik- und Kinderkurse statt; Mittwochs von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr dürfen nur Kursteilnehmer der Aqua-Jogging-Kurse ins Hallenbad; Freitags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr findet kein Spielenachmittag statt, es ist in der Zeit Bahnenschwimmen; Freitags von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr finden bis zum 3.7.20 keine Kurse statt, es ist in der Zeit Bahnenschwimmen.

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